Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Hausarztzentrierte Versorgung (kurz HZV)

 

Wir bieten für fast alle gesetzlichen Krankenkassen diese Art der Leistungserweiterung für Sie an, bei weiteren Fragen sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiterinnen an.

 

In der Ärztezeitung lautet es (Zitat) :

 

Bis Ende 2010 sind in Baden-Württemberg zwischen den beiden Ärzteverbänden und praktisch allen Krankenkassen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen worden, teils als freiwillige Abschlüsse (mit der IKK Classic, der Techniker-Krankenkasse und zahlreichen Betriebskrankenkassen), teils im Schiedsverfahren durch den ehemaligen Richter am Bundessozialgericht Klaus Engelmann (u. a. mit den übrigen Ersatz- und Betriebskrankenkassen). Zwischenzeitlich liegt eine Studie der Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg aus Baden-Württemberg vor, die belegt, dass die Form der hausarztzentrierten Versorgung eine deutlich bessere Betreuung für die Patienten darstellt: mehr als 4.500 Krankenhauseinweisungen, vor allem chronisch kranker Patienten können in der HzV pro Jahr in Baden-Württemberg vermieden werden

 

Wikipedia schreibt (in Auszügen,Zitat):

 

...Die Krankenkassen müssen den Versicherten einen oder mehrere Vorteile gewähren, zum Beispiel reduzierte Zuzahlungen in den Apotheken, niedrigere Krankenkassenbeiträge oder zusätzliche Vorsorgeleistungen beim Arzt (z. B. Laborwerte, Risikoberatungen, vorgezogenes Hautkrebsscreening, pAVK Screening, Arzneimitteltherapieoptimierung, Geriatrisches Basisassessment u.v. anderes mehr je nach Kasse). Zudem bieten die an der HzV teilnehmenden Praxen zusätzliche Früh- und Abendterminsprechstunden für berufstätige HzV-Versicherte an und erklären sich des Weiteren dazu bereit, die Wartezeit der HzV-versicherten Patienten auf möglichst maximal 30 Minuten zu begrenzen.

Der Hausarzt kann für den Patienten sinnvolle (z. B. o.g.) Leistungen zusätzlich erbringen und abrechnen und erhält meist eine höhere Grundpauschale (Pauschale für alle in einem Quartal anfallenden Behandlungsanlässe), was im Vergleich zur regulären, gesetzlichen Versicherung bei für den Patienten gleichem Versicherungsbeitrag durch die bessere Vergütungsstruktur einen Beitrag zum Erhalt der ländlichen Hausarztpraxen und damit auch der flächendeckenden medizinischen Versorgung darstellt. Dies ist insbesondere relevant, da die Zahl der zur Patientenversorgung benötigten Hausärzte vor allem im ländlichen Raum, aber auch in strukturschwachen Ballungsgebieten abnimmt, wie der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen (SVR) in einem Gutachten bestätigt. [1] Die Beziehung zum Haus- und Familienarzt wird gestärkt. Der Hausarzt kennt den Patienten seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten, wodurch er wesentliche Aspekte der psychosozialen Betreuung (sog. hermeneutisches Fallverständnis) in seine Behandlung einfließen lassen kann.

Dadurch, dass Hausärzte mindestens 80 Prozent der Fälle in ihren Praxen abschließend klären, können sich die Fachärzte auf schwerere Erkrankungen ihres Gebietes konzentrieren, was bedürftigen Patienten einen schnelleren Facharzttermin sichert.

Durch Leistungen wie das poststationäre Überleitmanagement wird auch die nach Krankenhausentlassung notwendige Koordination der für die Weiterbehandlung notwendigen Disziplinen verbessert. Auch suboptimale Krankenhausbehandlungen können durch die genaue Patientenkenntnis oftmals frühzeitig erkannt und durch den Hausarzt korrigiert werden.

Durch die einfache Struktur des Vergütungssystems mit Einzelleistungen, Pauschalen und Zuschlägen kann die Praxisbürokratie reduziert werden, wodurch dem Hausarzt mehr Zeit für die Patientenversorgung bleibt. Die HzV-Vergütungen werden je nach Kasse zur Mitte oder am Ende jeden Monats ausbezahlt. Zusätzlich geht der Einsatz einer „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“ (Verah) im Rahmen der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung mit einer Extravergütung einher.

Um an der HzV teilzunehmen, müssen Hausärztinnen und Hausärzte einige Voraussetzungen, darunter Qualifikations- und Qualitätsanforderungen, erfüllen. Hierzu zählen die Berechtigung zur Erbringung psychosomatischer Leistungen ebenso wie die Berechtigung zur Fortbildung „Hausärztliches Geriatrisches Basisassessment“. Des Weiteren sind sie in der Regel auch zur aktiven Beteiligung an hausärztlich relevanten Desease-Management-Programmen (DMP) verpflichtet. In der HzV eingeschriebene Hausärzte müssen darüber hinaus an hausarztspezifischen Fortbildungen teilnehmen. Hierzu zählt die jährliche Teilnahme an mehreren strukturierten hausärztlichen Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie. Auch Weiterbildungen zu besonderen, hausärztlich relevanten Themen sind im Rahmen der Fortbildungspflicht während der HzV-Vertragsteilnahme zu besuchen. Dazu zählen unter anderem patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung und Palliativmedizin. Die im Rahmen der besonderen, qualitativ hochwertigen HzV-Fortbildung gesammelten Fortbildungspunkte, werden für die Erfüllung der o. g. gesetzlichen Fortbildungspflicht gem. SGB V § 95d angerechnet. Ziel dieser Qualitätsanforderungen ist es, sicherzustellen, dass sich die an der HzV teilnehmenden Hausärzte auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens befinden.

 

 

Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern

Einrichtung
Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr
112
Informationszentrale gegen Vergiftungen
0228 - 19 240